EU Fluggastrechte-Verordnung gilt nur in folgenden Fällen:
Flüge die in der EU angetreten werden
Flüge von Fluggesellschaften mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz und der EU als Ziel
https://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte
http://www.lba.de/DE/ZentraleDienste/Fluggastrechte/Fluggastrechte_node.html
Falls man selber Erfolglos war oder die Mühen scheut, kann man die Ansprüche durch verschiedene Anbieter prüfen und durchsetzen lassen.
(Kosten beachten)
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